Mitglieder

Um eine Wohnung bei der GWG Oppenheim beziehen zu können, müssen Sie Mitglied der Genossenschaft werden.

 

Wie funktioniert das?

Wenn eine Wohnung für Sie gefunden wurde, müssen Sie einen schriftlichen Aufnahmeantrag bei uns stellen. Dies geschieht per Formular vor Ort.

Das nennt man „Genossenschaftsanteile zeichnen“. D.h. Sie müssen eine bestimmte Anzahl an Genossenschaftsanteilen kaufen (pro angefangene 10 qm muss ein Anteil erworben werden).  Der Preis pro Anteil liegt bei 160 €. Es kommt noch eine Aufnahmegebühr dazu.  Danach prüft unser Vorstand Ihren Antrag. Die ist formal notwendig, damit sichergestellt werden kann, dass es keine gravierenden Einwände gegen die Aufnahme in unsere Genossenschaft gibt. Danach erhalten Sie die Bestätigung über die Aufnahme in unsere Genossenschaft.

Satzung

Über folgenden Link können Sie unsere Satzung herunterladen:

Beitrittserklärung

An dieser Stelle ein passender Text

Übertragung Anteile

Kündigung

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft bei der GWG kündigen? 

 

Bitte beachten Sie dabei, dass das Recht zur Nutzung der Wohnung an die Mitgliedschaft der GWG gebunden ist. Scheidet das Mitglied zu Lebzeiten aus der Genossenschaft aus, so ist die Genossenschaft berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum nächstzulässigen Termin unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.

 

Bei Fragen, schreiben Sie uns oder wenden Sie sich bitte zu den üblichen Öffnungszeiten an unser Büro.

Mitteilung Todesfall

  • Die Erb:innen müssen die Vermieter:innen unverzüglich über den Todesfall informieren und klären, wie mit dem Mietvertrag weiter verfahren werden soll. Die Erbenden sind, sofern sie die Wohnung nicht auf gleiche Art weiter nutzen wollen, auch für die Räumung der Wohnung und die Verwaltung des Nachlasses verantwortlich.
  • Bitte teilen Sie uns den Todesfall schriftlich mit.

 

Bei Fragen, schreiben Sie uns oder wenden Sie sich bitte zu den üblichen Öffnungszeiten an unser Büro.