Mieter

Eine Wohnbaugenossenschaft ist eine gemeinschaftlich organisierte Form des Wohnens, die sich durch die Selbstverwaltung und Mitbestimmung der Mitglieder auszeichnet. Ihr Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und langfristig zu erhalten. Dabei handelt es sich um eine Rechtsform, die sich von privaten Wohnungsunternehmen unterscheidet, da sie nicht gewinnorientiert arbeitet, sondern im Interesse ihrer Mitglieder handelt.

Das Mietverhältnis in einer Wohnbaugenossenschaft

Ein wesentliches Merkmal einer Wohnbaugenossenschaft ist, dass ihre Mitglieder nicht klassische Mieter, sondern genossenschaftliche Nutzungsberechtigte sind. Um eine Wohnung zu erhalten, müssen Sie Mitglied der Genossenschaft werden, sobald Sie eine Wohnung der Genossenschaft mieten wollen. Dies geschieht durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die als finanzielle Beteiligung dienen. Erst nach Erwerb der Anteile kann der Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.

Besondere Merkmale des Mietverhältnisses:

  • Sicherheit: Im Gegensatz zu regulären Mietverhältnissen sind die Bewohner vor Eigenbedarfskündigungen geschützt.
  • Mitsprache: Mitglieder haben Einfluss auf die Verwaltung und können durch die Generalversammlung Entscheidungen mitgestalten.
  • Faire Mietpreise: Die Mieten orientieren sich an den tatsächlichen Kosten der Instandhaltung und Verwaltung, nicht an einer Gewinnmaximierung.

Betriebskosten allgemein

Die Betriebskostenabrechnung ist eine jährliche Aufstellung der umlagefähigen Nebenkosten einer Mietwohnung. Sie basiert auf den tatsächlich angefallenen Kosten für das Gebäude und wird auf die Mieter bzw. Mitglieder der Wohnbaugenossenschaft umgelegt.

Typische Betriebskosten:

  • Grundsteuer: Kommunale Abgabe für das Grundstück und Gebäude.
  • Wasserversorgung und Abwasser: Kosten für Frischwasser und Entsorgung.
  • Müllentsorgung: Gebühren für die regelmäßige Abfallbeseitigung.
  • Heizung und Warmwasser: Verbrauchsabhängige Kosten für Energie.
  • Hausreinigung und Gartenpflege: Wartung und Sauberhaltung der Außen- und Gemeinschaftsflächen.
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung und ggf. Haftpflichtversicherung.
  • Hausmeisterdienste: Betreuung der Immobilie und kleinere Instandhaltungen.
  • Aufzugskosten: Wartung und Betrieb von Aufzügen, falls vorhanden.

 

Berechnung und Verteilung:  Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Nutzungsvertrags und der darin festgelegten Umlageschlüssel, wie Wohnfläche oder Verbrauch. Die Mitglieder erhalten einmal jährlich eine detaillierte Betriebskostenabrechnung mit eventuellen Nachzahlungen oder Guthaben.

Die transparente Gestaltung der Betriebskostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der Genossenschaftsverwaltung, um faire und nachvollziehbare Wohnkosten für alle Mitglieder sicherzustellen.

Notfall

Bewahren Sie Ruhe!

Sorgen Sie zuerst für Ihre Sicherheit und dann für die Sicherheit anderer Menschen

BEI FEUER:

  • Die Feuerwehr unter 112 sofort verständigen
 

BEI GASGERUCH:

  • Fenster und Türen öffnen
  • Nicht rauchen
  • Mitbewohner informieren
  • Keine Stecker ziehen
  • Kein Telefon benutzen
  • Verlassen Sie den Gefahrenbereich
  • Das EWR unter 0800 1848800 verständigen
  • Warten Sie draußen auf den Störungsdienst des EWR´s
 

Unser Notdienst ist bei folgenden Störungsfällen für unsere Mieter erreichbar:

  • Wasserrohrbruch
  • Ausfall der kompletten Heizungsanlage im Winter
  • Stromausfall im kompletten Haus

Technische Hilfe

Melden Sie schnell und einfach einen entstandenen Schaden über unser Online Schadenformular

Nützliche Tipps

 

🌞 Hitzetipps für Mieter in Mehrfamilienhäusern

So bleiben Wohnung und Haus auch bei Hitze erträglich

🪟 Richtig lüften

  • Früh morgens oder spät abends lüften – wenn die Außenluft am kühlsten ist.
  • Tagsüber Fenster geschlossen halten, um heiße Luft draußen zu lassen.

🌗 Sonnenschutz nutzen

  • Rollläden, Jalousien oder Vorhänge tagsüber schließen – besonders bei Süd- und Westfenstern.
  • Helle Vorhänge reflektieren Hitze besser als dunkle.

🔌 Hitzequellen vermeiden

  • Elektrogeräte wie Backofen, Herd oder Trockner möglichst nicht tagsüber benutzen.
  • Lampen ausschalten, wenn nicht gebraucht – besonders Halogenleuchten.

🌬️ Ventilatoren effektiv einsetzen

  • Ventilator vor ein Gefäß mit Eis stellen – das sorgt kurzfristig für angenehmere Luft.
  • Nicht dauerhaft laufen lassen – sie kühlen nicht, sondern wirbeln nur Luft umher.

🥤 Ausreichend trinken und leicht essen

  • Viel trinken – am besten Wasser oder ungesüßten Tee, mindestens 1,5–2 Liter am Tag, bei Hitze mehr.
  • Leichtes Essen bevorzugen – Salate, Obst und Gemüse belasten den Kreislauf weniger als fettige oder warme Speisen.
  • Alkohol meiden, da er den Körper zusätzlich austrocknet.

🏡 Rücksicht im Haus

  • Fenster im Treppenhaus bitte nicht dauerhaft offen lassen – das heizt das Gebäude auf.
  • Bei geöffneten Fenstern auf Nachtruhe und Lautstärke im Innenhof achten.

Denken Sie auch an Ihre Nachbarn! 😌

Konfliktlösung

Wenn Menschen in einer Hausgemeinschaft zusammenleben, kommt es immer wieder zu Konflikten. Das ist normal und kein Grund zur Besorgnis.

Denn es gibt wohl kaum jemanden, der sich nicht schon einmal über seinen Nachbarn geärgert hat. Gründe gibt es viele: ein bellender Hund, spielende Kinder, das Staubsaugen in den Abendstunden oder am Sonntag Mittag, nicht korrekt getrennter Müll oder ein Kaugummipapier im Hausflur.  Nicht nur einzelne Ärgernisse führen zu scheinbar unüberwindbaren Konflikten mit der Nachbarschaft, manches Mal bringt die Summe aus vielen Kleinigkeiten am Ende das Fass zum Überlaufen.

Doch was hilft? Wie schafft man es respektvoll und friedlich mit seinen Nachbarn auszukommen?

Nachbarschaftskonflikte lassen sich am besten durch Kommunikation, Mediation und in den meisten Fällen durch Kompromisse lösen. Es ist wichtig, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und sachlich die Punkte zu klären, die zum Konflikt geführt haben. Wenn das nicht hilft, kann ein Mediator oder eine andere neutrale Person eingeschaltet werden, um eine konstruktive Lösung zu finden. In besonders schweren Fällen können auch die Polizei, das Ordnungsamt oder der Vermieter hinzugezogen werden. 

Häufige Fragen

1. Wann erhalte ich die Nebenkostenabrechnung für 2024?

=> die Nebenkostenabrechnungen für 2024 wurden am 10. Juni versandt. Sollte sie nicht bei Ihnen angekommen sein, melden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle.

2. Was sind Legionellen?

=> Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen und hierüber in die Trinkwasserversorgung gelangen können. Werden Legionellen eingeatmet, zum Beispiel über Wasserdampf beim Duschen oder über die Klimaanlage, kann der Mensch an einer Legionelleninfektion erkranken.

Das Gesetz sieht bei der Vermietung von Mehrfamilienhäusern alle drei Jahre eine Überprüfung der Warmwasseranlagen vor.

3. Ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug des Mieters möglich?

=> Gemäß § 543 Abs. 1 BGB kann ein Mietverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. In § 543 Abs. 3 BGB ist sodann ausdrücklich der Zahlungsverzug des Mieters als „wichtiger Grund“ im Sinne des Abs. 1 benannt und wird wie folgt weiter konkretisiert.